AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

StudioF11 GmbH

Wartburgstraße 11

50733 Köln

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Vermietung von Studio oder Apartment von StudioF11 GmbH. im folgendem Vermieter genannt.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der vermieteten Räumlichkeiten zur Nutzung zu anderen Zwecken als Wohnraumnutzung ist nicht gestattet. 

3. Es finden ausschließlich unsere ABBs Verwendung ausser es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

Verjährung und Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Mieters durch den Vermieter zustande. 

2. Alle Ansprüche gegen die Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Ansprüche die auf einer groß fahrlässigen Pflichtverletzung von StudioF11 GmbH. beruhen.

Leistungen, Miete, Stornierung und Abrechnung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Miete der Wohnung dem im Mietvertrag vereinbarten Preise zu zahlen.

2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 7%. Nicht enthalten ist die Kulturförderabgabe Köln vom Gast geschuldet ist. Bei Bei Änderungen der Steuer oder Abgaben wird der Preis auch nach Vertragsschluss entsprechend angepasst. Bei Mietverträgen mit Privatpersonen gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3. Die Aufenthaltsdauer kann nur mit Einwilligung von beiden Seiten geändert werden. Die vertraglich vereinbarte Mietforderung bleibt auch bei Verkürzung des Aufenthaltes bestehen es sei denn es wird vom Mieter ein adäquater Ersatz gestellt.

4. Die Zahlung hat wie vertraglich Vereinbart innerhalb von 7 Tage nach Reihungserstellung oder spätestens bei Ankunft im Apartment ohne Abzug zu erfolgen. Vorbehaltlich werden entsprechend der Nutzungsbedingungen der Webportale über die der Vertag zustande gekommen ist auch andere Zahlungen akzeptiert.

5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Mieter Mahnkosten in Höhe von € 5.- an den Vermieter zu erstatten. 

6. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 70% der Miete zu fordern. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

7.  Ein Zahlungsrückstand gibt dem Vermieter das Recht zur sofortigen Kündigung und Räumung der Wohnung.

8. StudioF11 GmbH. ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Mieter eine angemessene Sicherheitsleistung Kaution in Höhe von 250,- € einzuziehen. Diese ist ohne Zinsen beim Auszug zurück zu erstatten.

8. Ein Rücktritt des Mieters von dem mit StudioF11 GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, oder die StudioF11 GmbH einer  Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Ein Rücktritt oder Vertragsaufhebung erfordert immer die Schriftform.

9. Bei Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Antritt des Mietverhältinses erstatten wir Ihnen 30% des Mietpreises zurück danach wird die gesamte Summe fällig.

10.  Aus folgenden Gründen ist der Vermieter berechtig den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder davon zurückzutreten und das Mietverhältnis sofort zu beenden und die Mietsache sofort zu räumen.

Das gilt insbesondere falls eine oder mehrerer der folgenden Gründe eintreffen:

A  Das Mietverhältnis unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. (z.B. Übernachtung von zusätzlichen Personen)

B  Die Identität der Gäste und seine Zahlungsfähigkeit sowie der Zweck des Aufenthaltes sind Vertragswesentlich.

C  Vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die es uns nicht möglich machen den Vertrag zu erfüllen. Das ist höhere Gewalt, Ausfall von wesentlichem wie Wasser, Abwasserversorgung und Heizung etc..

D  Wenn der Aufenthalt oder der Anlass gegen deutsches Recht verstößt.

E  Eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet wurde.

F  Der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, das die Nutzung des Mietobjektes die Sicherheit oder das Ansehen der StudioF11 GmbH gefährdet.

G  Grober Verstoß gegen die Hausordnung.

Der berechtigte Rücktritt von Mieter oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Nutzung begründet keinen Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Es ist möglich das der Vermieter eine gleichwertige Ersatzwohnung stellt.

Sollte bei einem Rücktritt ein Schadensersatzanspruch von StudioF11 GmbH gegen den Mieter bestehen, so kann StudioF11 GmbH den Anspruch pauschalieren. 

 

Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe

1. Die gebuchte Wohnung stehen dem Mieter ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat der Vermieter das Recht, die gebuchte Wohnung nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Mieter hieraus einen Anspruch gegen den Vermieter herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

2. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Mieter aufgrund der verspäteten Räumung der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Schäden

1. Der Vermieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet der Vermieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Vermieter beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten vom Vermieter beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung vom Vermieter steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an der Wohnung vom Vermieter auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2. Für Wertsachen innerhalb der Wohnung sorgt der Mieter. Es wird empfohlen, die Wertsachen nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung zu lassen und Zimmertüren und Fenster gut zu verschließen. Will der Mieter Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 in der Wohnung aufbewaren so ist angeraten dafür eine extra Versicherung abzuschließen.

3. Zurückgebliebene Sachen des Mieters werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieters nachgesandt. Der Vermieter bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen  entweder verwertet oder vernichtet.

Änderungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand 01.06.2018 steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Der Mieter ist verpflichtet, StudioF11 GmbH  unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Mietleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von StudioF11 GmbH in der Öffentlichkeit zu gefährden.

3.  Alle Ansprüche gegen StudioF11 GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von StudioF11 GmbH beruhen.